Die Rechtsschutzversicherung
Fast jeder zweite Haushalt ist mittlerweile mit einer Rechtsschutzversicherung abgesichert. Diese hat den Zweck, im Falle eines Falles die Kosten eines Anwaltes und die meist sehr erheblichen Gerichtskosten zu decken. Selbst wenn es sicher scheint, dass man nie einen Grund liefern wird, verklagt zu werden - es ist nie ausgeschlossen, dass man selbst in die Situation gerät, seine Ansprüche geltend machen zu müssen. Die Rechtsschutzversicherung ist auch im Bereich des Arbeitsrechts sehr sinnvoll: Allgemein bekannt ist, dass der Verlierer vor Gericht auch die Kosten des Gegenübers zahlen muss. So lange Sie also auf der Gewinnerseite sind, kommt es zu keinen großen Kosten (vergessen Sie aber nicht, wie oft es vor Gericht zu einem Vergleich kommt - es also keinen "Sieger" gibt!). Bei Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht ist es aber anders: Hier werden die Gerichtskosten von jeder Seite selbst getragen, zumindest in der ersten Instanz - und das egal, ob man gewonnen oder verloren hat! Hier ist jeder gut beraten, der rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat. Beachten Sie: Wenn Sie noch nicht rechtsschutzversichert sind, gibt es bei Abschluss eines neuen Rechtsschutz-Vertrages eine Wartezeit von 3 Monaten - nur Streitfälle, die nach dieser Frist beginnen, werden auch von der Rechtsschutzversicherung im Rahmen der Leistungspflicht bezahlt. Wenn Sie bereits einen Rechtsschutz-Vertrag besitzen, wird bei einem Versichererwechsel die Wartezeit im Allgemeinen erlassen.
Sie haben hier auch die Möglichkeit, mit dem bereitgestellten, kostenfreien Vergleichsrechner Ihre Rechtsschutzversicherung selbst an Hand von objektiven Vergleichen abzuschließen. Probieren Sie es einfach einmal aus!
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