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KFZ Versicherung Privatkunden

Die KFZ Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung in Deutschland, aber neben der Haftpflichtversicherung macht es auch in vielen Fällen Sinn, eine so genannte Kaskoversicherung für das Auto mit einzuschließen. Diese unterteilt sich in die Teilkasko-Versicherung und die Vollkasko-Versicherung.

In der Teilkasko Versicherung sind generell Schäden am eigenen Fahrzeug versichert, es gibt jedoch klare Definitionen, wann die Versicherung leisten wird, zum Beispiel: Diebstahl des KFZ, Elementarschäden wie Brand oder Hagelschlag, Glasschäden z.B. in der Frontscheibe oder auch der Zusammenstoß mit Haarwild.

Die Vollkasko Versicherung haftet ebenfalls für Schäden am eigenen Fahrzeug, anders als in der Teilkasko sind in der Vollkasko aber auch Schäden aus selbst verursachten Unfällen am eigenen Fahrzeug versichert. Auch wenn Sie z.B. eine Teilschuld zugesprochen bekommen, übernimmt Ihre Vollkasko-Versicherung die Kosten, die durch eine Reparatur des eigenen Fahrzeugs entstehen. Generell ist in jeder Vollkasko-Versicherung auch die Teilkasko-Versicherung enthalten. Wichtig hierbei: Wer das erste mal eine Vollkaskoversicherung abschließt, wird in die selbe Schadenfreiheitsklasse eingestuft, wie bei der bestehenden Haftpflichtversicherung.

Bei uns haben Sie die Möglichkeit, den kostenlosen Vergleichsrechner mit einer Auswahl an günstigen Versicherern zu nutzen. Hier werden Sie leicht bis zu einer Übersicht geleitet, in der Sie selbst bestimmen können, welcher für Sie der richtige/günstigste Anbieter ist. Der direkte Abschluss der Versicherung ist möglich wobei Ihnen die EVB (alt: Doppelkarte) kurzfristig per Email zugesendet wird. Bei einem Versichererwechsel (zum Jahresende, ohne dass sich das Fahrzeug oder der Halter ändert) benötigen Sie keine Doppelkarte, der neue Versicherer wird das Straßenverkehrsamt direkt informieren.

WICHTIG: Bei einem Versicherungswechsel zum Jahresende vergessen Sie die rechtzeitige Kündigung nicht! In der Regel muss Ihr Versicherungsvertrag bis zum 30.11. gekündigt sein, damit Sie ab dem 01.01. mit günstigerem Versicherungsschutz unterwegs sein können.

 

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