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Versicherungsschaden - was tun, wenn der Versicherungsfall eintritt? (30.01.2012)
Egal ob in der KFZ Versicherung oder bei Ihrem Haus oder Hausrat. Wenn Sie eine entsprechende Versicherung für das Risiko abgeschlossen haben, brauchen Sie sich keine Sorgen machen. Oder etwa doch? Auch hier gilt: erst überlegen, dann handeln! Worauf Sie achten sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.
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KFZ- und private Haftpflichtversicherung:
Wenn Sie jemanden schädigen, müssen Sie für den Schaden Ersatz leisten. Dafür haben Sie eine KFZ-Haftpflichtversicherung, eine private Haftpflichtversicherung oder ähnliches. Das heißt aber nicht, dass Sie einfach kopflos handeln dürfen. Nach vielen Schäden wird die Polizei hinzu gezogen und schnell taucht die Frage auf: Wer hat die Schuld? Machen Sie generell niemals den Fehler, Ihre eigene Schuld direkt zuzugeben. Weder mündlich, aber erst recht nicht schriftlich! Wenn Sie Ihre Versicherung für den Schaden heranziehen möchten, ist streng genommen auch nur diese berechtigt, die Schuld anzuerkennen oder dagegen vorzugehen.
Bei der Haftpflichtversicherung gibt es eine so genannte "passive Rechtsschutzfunktion" --> Stellt jemand unberechtigt Ansprüche, so müssen nicht Sie dagegen vorgehen, sondern Ihre Versicherung handelt entsprechend. Wenn Sie von vorn herein Ihre Schuld eingestehen, kann das bei der Regulierung durch die Versicherung durchaus zu Problemen führen. Ist der Schadensachbearbeiter davon überzeugt, dass nicht Sie Schuld an dem Schaden sind, kann der Versicherer ganz oder teilweise von der Verpflichtung zur Zahlung des Schadens befreit sein.
Besser: Wenden Sie sich direkt an Ihren Versicherer (diese haben oft eine 24-Stunden-Hotline) oder an Ihren Versicherungsmakler. Hier erfahren Sie kompetent, wie Sie sich im Fall der Fälle verhalten sollten.
Versicherungsschaden an Ihrem Eigentum:
Wenn es um Ihre Hausrat- Wohngebäude- oder KFZ-Kaskoversicherung geht sollten Sie noch mehr beachten:
Gerade bei Haftpflichtschäden ist es hilfreich, vor dem ausfüllen des Schadenformulars der Versicherung mit Ihrem Versicherungsmakler Kontakt aufzunehmen. Nicht selten entscheiden Kleinigkeiten in der Formulierung darüber, ob der Schaden reguliert oder beanstandet wird.