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Richtiges handeln im Schadenfall

 

Versicherungsschaden - was tun, wenn der Versicherungsfall eintritt? (30.01.2012)

Egal ob in der KFZ Versicherung oder bei Ihrem Haus oder Hausrat. Wenn Sie eine entsprechende Versicherung für das Risiko abgeschlossen haben, brauchen Sie sich keine Sorgen machen. Oder etwa doch? Auch hier gilt: erst überlegen, dann handeln! Worauf Sie achten sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

 

KFZ- und private Haftpflichtversicherung:

Wenn Sie jemanden schädigen, müssen Sie für den Schaden Ersatz leisten. Dafür haben Sie eine KFZ-Haftpflichtversicherung, eine private Haftpflichtversicherung oder ähnliches. Das heißt aber nicht, dass Sie einfach kopflos handeln dürfen. Nach vielen Schäden wird die Polizei hinzu gezogen und schnell taucht die Frage auf: Wer hat die Schuld? Machen Sie generell niemals den Fehler, Ihre eigene Schuld direkt zuzugeben. Weder mündlich, aber erst recht nicht schriftlich! Wenn Sie Ihre Versicherung für den Schaden heranziehen möchten, ist streng genommen auch nur diese berechtigt, die Schuld anzuerkennen oder dagegen vorzugehen.

Bei der Haftpflichtversicherung gibt es eine so genannte "passive Rechtsschutzfunktion" --> Stellt jemand unberechtigt Ansprüche, so müssen nicht Sie dagegen vorgehen, sondern Ihre Versicherung handelt entsprechend. Wenn Sie von vorn herein Ihre Schuld eingestehen, kann das bei der Regulierung durch die Versicherung durchaus zu Problemen führen. Ist der Schadensachbearbeiter davon überzeugt, dass nicht Sie Schuld an dem Schaden sind, kann der Versicherer ganz oder teilweise von der Verpflichtung zur Zahlung des Schadens befreit sein.

Besser: Wenden Sie sich direkt an Ihren Versicherer (diese haben oft eine 24-Stunden-Hotline) oder an Ihren Versicherungsmakler. Hier erfahren Sie kompetent, wie Sie sich im Fall der Fälle verhalten sollten.

Versicherungsschaden an Ihrem Eigentum:

Wenn es um Ihre Hausrat- Wohngebäude- oder KFZ-Kaskoversicherung geht sollten Sie noch mehr beachten:

  1. Machen Sie immer eindeutige Fotos von dem entstandenen Schaden. Das ist auch für Sie eine Sicherheit, um Ihre Schadenschilderung zu untermauern.
  2. Sie haben eine so genannte "Schadenminderungspflicht". Das heißt für Sie: tun Sie alles, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Sei es das Wasser abdrehen bei einem Rohrbruch oder auch eine Notverglasung nach einem Einbruch. Dabei entstehende Kosten werden von der Versicherung getragen. Handeln Sie in dem Fall nicht, könnte Ihre Versicherung einen Teil der Zahlungen ablehnen.
  3. Warten Sie vor einer Reparatur immer die Zusage des Versicherers ab. Der Versicherer kann zum Beispiel darauf bestehen, einen Sachverständigen für die Begutachtung des Schadens zu schicken - und das nicht nur bei Großschäden. Wenn ein Kleingerät zu Schaden gekommen ist, sollten Sie auch dieses aufbewahren, bis der Schadenfall abschließend bearbeitet wurde (Sie erhalten dann eine "Schadenschlussmeldung"). Auch hier kann der Versicherer verlangen, dass Sie den Schaden nachweisen und ggf. das Gerät einsenden. Das wird in der Praxis nur in Ausnahmefällen verlangt, das ändert aber nichts daran, dass Sie auf Nummer sicher gehen sollten.
  4. Wenn Sie Eigenleistung auf Grund des Schadens vornehmen (Zimmer ausräumen, tapezieren, etc.pp.) können Sie auch diese Leistungen bei Ihrem Versicherer angeben, also einen festen Stundensatz für Ihre Eigenleistung berechnen (die Höhe ist bei den meisten Versicherern genau geregelt. 10-15 € pro Stunde sind die Regel). Beachten Sie aber, dass dann eine spätere Korrektur durch einen Fachbetrieb nicht mehr vorgenommen werden kann.

Gerade bei Haftpflichtschäden ist es hilfreich, vor dem ausfüllen des Schadenformulars der Versicherung mit Ihrem Versicherungsmakler Kontakt aufzunehmen. Nicht selten entscheiden Kleinigkeiten in der Formulierung darüber, ob der Schaden reguliert oder beanstandet wird.

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