Zum 30.11.2011 ist es wieder so weit: die bestehende KFZ-Versicherung kann gekündigt und ein neuer Anbieter gesucht werden. Das lohnt sich gleich in mehrerer Hinsicht: oft sind neue Tarife für sie als Kunde günstiger - ein Vorteil, der auf Grund des Preiskrieges unter den Anbietern nach wie vor besteht. Aber das ist nicht alles: in der Regel werden Leistungsverbesserungen nur in neue Tarife übernommen. Ein Beispiel aus den vergangenen Jahren ist hierbei die Ausweitung der "Wildschäden" in der Teilkaskoversicherung auf alle Tiere oder der Verzicht der Einrede der groben Fahrlässigkeit. Gerade letzteres kann im Fall der Fälle bares Geld wert sein.
Wenn Sie zum Beispiel nicht rechtzeitig zu Winterreifen greifen, kann der Versicherer von der Pflicht zur Leistung teilweise frei sein, da Sie in dem Fall grob fahrlässig handeln. Mit dieser Leistungsverbesserung hat der Versicherer diese Möglichkeit nicht. Vorsicht: Wenn Sie Ihre Versicherung nach dem 1.1.2011 abgeschlossen haben empfiehlt es sich in der Regel NICHT den Versicherer zu wechseln. In diesem Fall hat ihr derzeitiger Versicherer die Möglichkeit, nach einem so genannten "Kurztarif" abzurechnen. Dieser ist erheblich teurer als der beworbene Preis. Warten Sie einfach bis zum nächsten Jahr.
Nutzen Sie unseren KFZ-Vergleichsrechner, um sich schon heute einen Überblick über die möglichen Tarife zu verschaffen. Und wir bieten noch mehr: auf Wunsch kündigen wir für Sie die bestehende Versicherung. Zusätzlich sind und bleiben wir Ihr Ansprechpartner zu allen Versicherungsfragen. Wir unterstützen Sie nicht nur bei Abschluss eines Vertrages. Gern überprüfen wir für Sie, welche Verträge bei Ihnen überteuert oder gar völlig unnütz sind. Schreiben Sie uns an - wir melden uns kurzfristig bei Ihnen."
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