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Versicherungsschaden - was tun, wenn der Versicherungsfall eintritt? (30.01.2012)
Egal ob in der KFZ Versicherung oder bei Ihrem Haus oder Hausrat. Wenn Sie eine entsprechende Versicherung für das Risiko abgeschlossen haben, brauchen Sie sich keine Sorgen machen. Oder etwa doch? Auch hier gilt: erst überlegen, dann handeln! Worauf Sie achten sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.
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Egal ob in der KFZ Versicherung oder bei Ihrem Haus oder Hausrat. Wenn Sie eine entsprechende Versicherung für das Risiko abgeschlossen haben, brauchen Sie sich keine Sorgen machen. Oder etwa doch? Auch hier gilt: erst überlegen, dann handeln! Worauf Sie achten sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Zum 30.11.2011 ist es wieder so weit: die bestehende KFZ-Versicherung kann gekündigt und ein neuer Anbieter gesucht werden. Das lohnt sich gleich in mehrerer Hinsicht: oft sind neue Tarife für sie als Kunde günstiger - ein Vorteil, der auf Grund des Preiskrieges unter den Anbietern nach wie vor besteht. Aber das ist nicht alles: in der Regel werden Leistungsverbesserungen nur in neue Tarife übernommen. Ein Beispiel aus den vergangenen Jahren ist hierbei die Ausweitung der "Wildschäden" in der Teilkaskoversicherung auf alle Tiere oder der Verzicht der Einrede der groben Fahrlässigkeit. Gerade letzteres kann im Fall der Fälle bares Geld wert sein.